13.06. Rauchmelder retten Leben

Heute am Freitag, den 13. ist bundesweiter Rauchmeldertag.

Nicht nur weil Freitag der 13. ist, sollten sie sich vor Unfallgefahren & Missgeschicken schützen. Nein auch an den anderen Tagen, sollten Sie an ihre Sicherheit denken.

Denn bei einem Brand ist vieles abgesichert: das Auto, das eigene Haus, das
Inventar. Alles ist ersetzbar. Doch wie sieht es mit unserem Leben aus? Wer
beschützt bei einem Brand in den eigenen vier Wänden mein Leben und das
meiner Familie? Rauchmelder. Deswegen gibt es mittlerweile in 13
Bundesländern eine gesetzlich vorgeschriebene Rauchmelderpflicht. Viele
Vermieter sind ihren Pflichten zur Installation von Rauchmeldern bereits
nachgekommen. Wohnungs- und Hauseigentümer, die ihr Eigentum selbst
bewohnen, sind jedoch oft unzureichend informiert. Deshalb stehen sie beim
diesjährigen Rauchmeldertag am 13. Juni 2014 im Vordergrund.

Worauf beim Kauf eines Rauchmelders geachtet werden sollte

Rauchmelder müssen mit dem CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe
„EN 14604“ versehen sein. Aufgrund der Tatsache, dass das CE-Zeichen an
einem Rauchmelder aber keine Aussage über dessen Qualität trifft, sondern
nur besagt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf, gibt es seit
2012 das unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Rauchmelder mit dem „Q“
werden einer erweiterten Qualitätsprüfung unterzogen. Sie werden auf ihre
Langlebigkeit geprüft, weisen eine deutliche Reduktion von Falschalarmen
auf, haben eine erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse, und eine fest
eingebaute Batterie, die über eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren
verfügt.

Wie und wo Rauchmelder installiert werden müssen

Laut der Landesbauordnung von Mecklenburg-Vorpommern müssen
Rauchmelder in Kinder- und Schlafzimmern, sowie in Fluren angebracht
werden. Damit die Melder vom Brandrauch ungehindert erreicht werden und
so schon Brände in der Entstehungsphase erkennen können, ist es wichtig,
dass sie an der Decke möglichst in der Raummitte angebracht werden. Wer
über eine Wohnung oder ein Haus mit mehreren Etagen verfügt, sollte auch
den Keller bzw. den Dachboden nicht vergessen.

Die Eckdaten für Mecklenburg-Vorpommern

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 01.09.2006
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2009
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Besitzer/Mieter
  • für die Betriebsbereitschaft: Besitzer/Mieter

 

Die Feuerwehr Prerow wünscht Ihnen auf diesem Wege sichere Tage & ruhige Nächte in ihren 4-Wänden.

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