Freitag, 13. Februar ist Rauchmeldertag.

Der erste Rauchmeldertag in diesem Jahr wendet sich an alle Haus- und Wohnungseigentümer. Unter dem Motto „Eigentum verpflichtet“ appelliert er an Haus- und Wohnungseigentümer, Rauchmelder auch in ihrer selbst genutzten Immobilie zu installieren. Die Rauchmelderpflicht besteht nicht nur für vermietete Objekte, sondern auch für selbst genutztes Wohneigentum.

Vielen Eigentümern ist diese Pflicht nicht bewusst. Dabei gibt es nur Vorteile und so bringen die kleinen Lebensretter mehr Sicherheit in die eigenen 4 Wände. In Deutschland stirbt durchschnittlich jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon ersticken an giftigen Rauchgasen. Rauchmelder hätten ihr Leben retten können.

 

Übrigens ...

Zigarettenrauch löst bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.

Wo müssen die Rauchmelder angebracht werden?

Die Rauchmelder müssen in allen allen Kinder- und Schlafzimmern, sowie in den angrenzenden Fluren möglichst in der Raummitte an der Decke angebracht werden. Wer über eine Wohnung, oder einem Haus mit mehreren Etagen verfügt, sollte auch den Keller bzw. den Dachboden nicht vergessen.

Worauf sie beim Rauchmelder achten sollten.

  • CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ 
  • „Q“-Symbol - als unabhängiges und herstellerneutrales Qualitätszeichen für hochwertige Rauchwarnmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geprüft sind. 

 

In diesem Sinne ...

Rauchmelder ersparen viel Leid, uns genauso wie Ihnen.

 

Ihre Feuerwehr Prerow

 

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